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Fuerteventura hat die schönsten Strände der Kanaren und diese sind damit wohl die eigentliche Attraktion Fuerteventuras. Im Norden um Corralejo gibt es El Jable, ausgedehnte Dünen mit feinem Sand; der Süden lockt mit langen Stränden und abgelegenen Buchten. [mehr...]
Geschichte
Ab dem 30. Jahrhundert v. Chr. findet eine erste Besiedlung der Kanaren in mindestens zwei Wellen statt. Um das 11. Jahrhundert v. Chr. besuchen phönizische Seefahrer Fuerteventura und Lanzarote. Um 850 v. Chr. beschreibt der griechische Dichter Homer [mehr...]
Persönlichkeiten
Miguel de Unamuno, ein baskischer Philosoph, lebte 1924 einige Monate auf der Insel als politisch Verbannter. Von ihm stammt die schöne Zeile "Fuerteventura ist eine Oase in der Wüste der Zivilisation". Seit einigen Jahren steht ihm zu Ehren ein Denkmal [mehr...]
Spanien
Politik
Gemäß der Verfassung vom 7. Dezember 1978 ist Spanien ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat mit der Staatsform einer parlamentarischen Monarchie (Art. 1, Abs. 3 der spanischen Verfassung).
Der Königstitel ist erblich.
Der derzeitige König ist Juan Carlos I..
Der König ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
Thronfolger ist Prinz Felipe de Borbón y Grecia, der gleichzeitig den Titel Fürst von Asturien (PrÃÂncipe de Asturias) trägt. Sitz der Königsfamilie ist der Palacio de la Zarzuela in Madrid.
Die Rolle der spanischen Krone wird in der Verfassung im wesentlichen auf repräsentative Funktionen beschränkt. Darüber hinausgehende Funktionen des Königs sind die Bestätigung von Gesetzen und die Ernennung und die Entlassung des Regierungschefs.
Das oberste Gesetzgebungsorgan in Spanien ist das Parlament (Cortes Generales). Die Cortes unterteilen sich in zwei Kammern, das Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und den Senat (Senado). Die 350 Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden per Direktwahl für vier Jahre gewählt.
Der Senat besteht aus 259 Sitzen.
Davon werden 208 Mitglieder direkt vom Volk gewählt und die restlichen 51 von den Parlamenten der autonomen Regionen bestimmt. Senatoren werden für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
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