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Länderinfo
Polen
Geographie
Das Gebiet Polens ist zum überwiegenden Teil von der Eiszeit geformtes Tiefland und bildet ein Übergangsgebiet zwischen dem Tiefland Osteuropas und dem Norddeutschen Tiefland.
Die landschaftliche Gliederung ähnelt jener Deutschlands; auf die [mehr...]
Geschichte : Gründung, Mittelalter und Neuzeit
Um das Jahr 960 trat Polen aktiv auf die politische Bühne Europas. Das Land, dessen Name sich vom westslawischen Stamm der Polanen ableitet, ist als Herzogtum im frühen 10. Jahrhundert von Posen und Gnesen aus gegründet worden. Es wurde von 960 bis 992 [mehr...]
Geschichte : Teilung und neue Unabhängigkeit Polens
Durch zahlreiche Kriege mit Schweden, dem Osmanischen Reich, Russland, Brandenburg-Preußen, fehlende politische Reformen, sowie innere Unruhen in der Adelsrepublik, die sich durch Bildung von Magnaten Konföderationen gegen die Interessen des Staates und [mehr...]
Kultur : Deutsch-Polnisches Jahr
Am 30. April 2005 haben Bundespräsident Horst Köhler und sein polnischer Kollege Aleksander Kwasniewski offiziell das Deutsch-Polnische Jahr eröffnet. In dessen Rahmen sollen bis zum Frühjahr 2006 mehr als 1.000 Veranstaltungen in beiden Ländern stattfinden, [mehr...]
Warschau (Polen)
Politik: Stadtverwaltung
Auf gesamtstädtischer Ebene gibt es einen Oberbürgermeister (Prezydent). Dieser wird vom Volk direkt, zeitgleich mit den Landesweit statfindenen Kommunalwahlen alle vier Jahre, gewählt. Gleichzeitig wird auch ein Stadtrat (Rada) gewählt. Der OB ist der höchste Repräsentant Warschaus nach innen und außen. Er ist außerdem Chef der städtischen Verwaltung und verwaltet im Namen der Stadt und unter der Aufsicht des Rates das Eigentum der Stadt. Er beruft die wichtigsten Amtsträger der Stadt, darunter seine eigenen Stellvertreter, die, jeweils für bestimmte Sachbereiche zuständig, mit ihm zusammen den Magistrat (Zarząd) bilden, und wirkt bei der Berufung der Bezirksbürgermeister (Burmistrz) mit. Der Rat hat die Kompetenz, das vom OB vorgeschlagene Budget der Stadt zu billigen bzw. abzulehnen, sowie innerhalb des Rahmens der allgemeinen Gesetze normative Akte für Warschau zu erlassen.
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